Wahlen

  • Bezirksvorstand

In den Bezirksvorstand können unbegrenzt viele Personen gewählt werden.

Die Wahl ist grundsätzlich bei jeder BDK möglich, wenn Bedarf besteht.

Wichtig: Auch wenn Personen bereits in früheren BDKs (z. B. der ersten oder vorletzten im Schuljahr) gewählt wurden, müssen sie auf der letzten BDK eines Schuljahres erneut aufgestellt und gewählt werden, damit der Vorstand für das folgende Schuljahr offiziell bestätigt ist.

 

  • Landesdelegierte

Diese vertreten die BSV Bochum bei der Landesdelegiertenkonferenz (LDK) der Landesschüler*innenvertretung NRW (LSV NRW).

Laut dem Delegiertenschlüssel dürfen maximal drei stimmberechtigte Landesdelegierte gewählt werden.

Die Wahl der Landesdelegierten findet ausschließlich auf der letzten BDK eines Schuljahres statt und gilt für das darauffolgende Schuljahr.

  • Zählkomission

Auf der BDK wird wenn es eine Wahl gibt auch eine unabhängige Zählkomission vorgestellt auf freiwilliger Weise der Aufgestellten, hierbei gilt: Keine Person einer Zählkomission darf in einer der oben beiden genannten Posten aufgestellt sein.

  • Tagespräsidium

Am Anfang einer BDK stellt der Vorstand ein Tagespräsidium vor, diese leitet die BDK unabhängig, die Personen des Tagespräsidium sind keine Mitglieder des Vorstandes oder einer anderen ihrer verbundenen Organisation.

Der Bezirksvorstand kann grundsätzlich bei jeder BDK gewählt oder ergänzt werden.

Auf der letzten BDK im Schuljahr erfolgt jedoch verbindlich die Wahl für das neue Schuljahr – auch dann, wenn Personen zuvor gewählt wurden.

 

Die Landesdelegierten werden nur auf der letzten BDK des Schuljahres gewählt, da diese Delegation an die Landesschüler*innenvertretung NRW gebunden ist.

 

Die Zählkomission wird nur an BDKen gewählt in denen auch einer der zwei Posten oben gewählt werden.

Das Tagespräsidium wird immer auf jeder BDK gewählt.